Heizungstausch und energetische Sanierung: So beantragen Sie den Zuschuss bei KfW

Mit der ab 2024 geltenden Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde auch die Förderung für den Heizungstausch und für energetische Einzelmaßnahmen neu aufgestellt. Wie erklären, wie die Beantragung von Zuschüssen bei der KfW  läuft und welche Unterlagen Sie benötigen.

 

Antragstellung beim KfW-Zuschuss für den Heizungstausch

Die KfW vergibt einen attraktiven Zuschuss, wenn Sie Ihre alte, mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung gegen eine neue Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien tauschen. Den Antrag stellen Sie online im Kundenportal „Meine KfW“.


Im KfW-Kundenportal registrieren: Bevor Sie einen Antrag für einen Zuschuss bei der KfW einreichen können, müssen Sie sich im Kundenportal registrieren. Dafür benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Im Rahmen der Registrierung geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie die Ausweisnummer an.


Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen:

Sie schließen per rechtsverbindlicher Unterschrift einen Vertrag mit uns als Ihrem Fachunternehmen für den Einbau der neuen Wärmepumpe ab – den sogenannten Lieferungs- oder Leistungsvertrag.

Wir sind als Fachunternehmen bei der „dena“ (Deutsche Energie-Agentur) registriert, damit Sie die KfW-Förderung erhalten können.

Wichtig: Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag muss die Zusage der KfW-Förderung als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Diese Klausel sorgt dafür, dass der Vertrag erst dann in Kraft tritt, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW erhalten haben. Ausnahmeregelung: Bei Vorhaben, die vor dem 31.08.2024 begonnen wurden oder werden, ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung nicht nötig.
BzA-ID erhalten:

Mit der sogenannten „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) bestätigen wir als Fachunternehmen, dass der anstehende Heizungstausch den Vorgaben der KfW entspricht und damit förderfähig ist. Zur BZA gehört die BzA-ID – eine 15-stellige Nummer, unter der Ihr Vorhaben im weiteren Verlauf der Antragstellung geführt wird.


Zuschuss beantragen:

Sie beantragen den Zuschuss im Kundenportal der KfW. Dafür benötigen Sie unseren Lieferungs- oder Leistungsvertrag als PDF-Dokument und die BzA-ID.


Vorhaben mit uns umsetzen:

Sobald Sie eine Zusage der KfW für die Förderung erhalten haben, können wir als Fachunternehmen mit dem Vorhaben beginnen. Sie wollen schon vorher loslegen? Das ist zwar nicht verboten, allerdings handeln Sie in diesem Fall auf eigenes Risiko.

 

Nachweise einreichen und Auszahlung beantragen:

Wenn der Heizungstausch abgeschlossen ist, können Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
1) Bestätigung nach Durchführung (BnD): Mit diesem Dokument bestätigen wir als Fachunternehmen, das Vorhaben gemäß den Fördervoraussetzungen durchgeführt zu haben.
2) Rechnungen: Anhand der Rechnungen ermittelt die KfW die tatsächlichen Kosten des Heizungstausches. Die Zuschusshöhe ist ein prozentualer Anteil dieser Kosten.
3) Einkommensnachweise (nur, wenn Sie für den Einkommensbonus in Frage kommen): Konkret werden die Einkommenssteuerbescheide für das zweite und dritte Jahr vor Antragsstellung für alle im Haushalt lebenden volljährigen (Mit-)Eigentümer benötigt.
4) Ggf. weitere Dokumente, zum Beispiel um Ihre Berechtigung für den Geschwindigkeitsbonus nachzuweisen


Wissenswertes rund um die Zuschuss-Beantragung bei der KfW

Anders als bei energetischen Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel der Verbesserung der Dämmung oder dem Einbau neuer Fenster müssen Sie beim Heizungstausch nicht zwingend eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Wir als Fachunternehmen, das den Heizungstausch ausführt, können alle notwendigen Nachweise erstellen.
Sie müssen den Zuschuss für den Heizungstausch selbst beantragen. Es ist nicht möglich, andere Personen oder Dienstleister zu bevollmächtigen, die Beantragung für Sie zu übernehmen.
Ergänzungskredit: Wenn Sie den Restbetrag, der nach Abzug des Zuschusses übrig bleibt, nicht aus eigenen Mitteln stemmen können oder wollen, können Sie den Ergänzungskredit der KfW nutzen. Die Voraussetzung für die Beantragung dieses Ergänzungskredits ist eine Zusage für den Zuschuss.